Bauakten; Beantragung der Einsichtnahme

Bauakten von laufenden bauaufsichtlichen Verfahren oder abgeschlossene (archivierte) Verfahrensakten können von auskunftsberechtigten Personen eingesehen werden.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Platzhalter

Strößenreuther, Dominik

Bauverwaltung

Alle Leistungen